Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3P-Factory GmbH

Uhlandstraße 42, 73092 Heiningen

Telefon: +49 (0) 7161 / 505 202 - 2
Telefax: +49 (0) 7161 / 505 202 - 1

E-Mail: info@3p-factory.de

Stand Juni 2020

§ 1             Geltungsbereich, Allgemeines

1.               In diesen AGB wird bei einigen Regelungen danach unterschieden, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Einige Regelungen gelten ausschließlich für Kunden, die Verbraucher sind; andere Regelungen ausschließlich für Kunden, die Unternehmer oder Kaufleute sind. Die     Regelungen, die nur für bestimmte Kunden gelten, sind ausdrücklich auf Verbraucher, Unternehmer oder Kaufleute beschränkt.

Der Kunde ist Verbraucher, wenn er eine natürliche Person ist und die Waren zu Zwecken bestellt, die weder überwiegend seiner gewerblichen         noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder             rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit             handelt, d. h. die Waren für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestellt. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im                       Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb           benötigt.

2.            Diese AGB gelten für alle Blechteile, die von 3P-Factory vertrieben werden, sowie für damit zusammenhängende Leistungen (insbesondere die Datenaufbereitung), unabhängig davon, ob diese im Portal auf „commerce.3p-factory.de “ (nachfolgend lediglich als „Portal“ bezeichnet) bestellt werden, oder ob der Vertragsschluss außerhalb des Portals erfolgt. 

3.               Von diesen AGB abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt 3P-Factory nicht an. Der Geltung            allgemeiner Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.


§ 2             Bestellung, Kauf von Blechteilen, Datenaufbereitung und Vertragsschluss

1.               Die Darstellung der Waren und Leistungen in Katalogen und im Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot sondern einen unverbindlichen   Katalog dar.

2.               Im Portal erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung eines Blechteils wie folgt: Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“      gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung desKunden erfolgt unmittelbar per E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung nimmt 3P-Factory die Bestellung des Kunden noch nicht an. Die Annahme der           Bestellung des Kunden und damit die Bestätigung des Vertrags erfolgt mit einem gesonderten E-Mail.

3.              Dem Kunden steht eine Funktion „Datenaufbereitung“ zur Verfügung. Diese ermöglicht es dem Kunden, eine Datei hochzuladen, die 3P-Factory technisch anreichert und dem Kunden sodann zurücksendet. Der Kunde kann mit der angereicherten Datei, wenn diese inhaltlich seinen     Vorstellungen entspricht, eine Bestellung für ein Blechteil aufgeben. Im Portal erfolgt der Vertragsschluss bei Verwendung der Funktion                         „Datenaufbereitung“ dabei folgt: Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der         im Warenkorb enthaltenen Leistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung des Kunden erfolgt unmittelbar per E-Mail. Mit dieser                   E-Mail-Bestätigung nimmt 3P-Factory die Bestellung des Kunden noch nicht an. Die Annahme der Bestellung des Kunden und damit die                     Bestätigung des Vertrags erfolgt mit einem gesonderten E-Mail. 

4.               Außerhalb des Portals können Verträge insbesondere mündlich (vor Ort oder telefonisch), per Fax, per E-Mail abgeschlossen werden.


§ 3             Unterrichtung und Informationen bei Bestellungen im Portal

1.               Der Vertragstext wird von 3P-Factory nicht gespeichert. Der Vertragstext wird vielmehr jedem Kunden im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.

2.               Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe der Bestellung durch Überprüfung der Angaben zur Bestellung auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.

3.               Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4.               Es bestehen keine einschlägigen Verhaltenskodizes.

5.               Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote von 3P-Factory sind den                           Detailbeschreibungen der einzelnen Waren und Leistungen im Portal sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.


§ 4           Lieferung, Annahmeverzug, Zurückbehaltungsrecht, Ausschluss der Leistungspflicht

               1.               3P-Factory ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

               2.               3P-Factory ist bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.

               3.               Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist:

               3.1.           Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm beginnend mit der                                             Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung bei 3P-Factory oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet.

              3.2.           Sobald 3P-Factory die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, ist 3P-Factory berechtigt, Leistungen und Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet bleibt das Recht von 3P-Factory, von einzelnen bereits     abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn und soweit der Kunde innerhalb einer angemessenen Nachfrist eine Vorauszahlung oder                           Sicherheitsleistung nicht erbringt.

              3.3.           Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände gerät 3P-Factory nicht in Verzug. 3P-Factory ist in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 3P-Factory sich bereits im Verzug befindet. 3P-Factory gerät insbesondere                     nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten von 3P-Factory                     verursacht worden sind, die 3P-Factory nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder                                   Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen                           Anlauffrist.

               3.4.           Ist 3P-Factory aus dem geschlossenen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, so kann 3P-Factory die 3P-Factory obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch von 3P-Factory auf die Gegenleistung durch mangelnde                       Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die 3P-Factory zustehende Gegenleistung aufgrund                                   schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z. B. durch Export- oder                                         Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern, Epidemien oder Pandemien oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger                           Mitarbeiter.

              3.5.           3P-Factory kann die Leistung verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn         die unterbliebene oder pflichtwidrige Leistung oder Herstellung den Kunden nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.


§ 5             Gefahrübergang

                              Die folgende Regelung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist:
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht bei Versendung der Ware an den Kunden mit Übergabe der Ware zum                       Versand auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person                 des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


§ 6             Zu zahlender Kaufpreis, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf, Nacherfüllungsort

1.               Die von 3P-Factory im Portal oder im Ladengeschäft angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Bei Rechungsstellung wird die              Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

2.               Im Widerrufsfall hat der Kunde die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.

3.               Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist am Sitz von 3P-Factory. Auf eine etwaige Kostentragung im Rahmen einer Nacherfüllung hat diese        Regelung keinen Einfluss.


§ 7             Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1.               Die Zahlung im Portal kann per Überweisung nach Rechnungs- und Warenerhalt erfolgen, soweit dies bei den einzelnen Angeboten nicht      anders angegeben ist.

2.              Ist die Zahlung per Überweisung nach Rechnungs- und Warenerhalt vereinbart, so ist die Zahlung, falls keine andere Frist vereinbart ist, sofort  nach Rechnungs- und Warenerhalt vorzunehmen und gilt erst bei Eingang auf dem Konto von 3P-Factory als erfolgt.

3.               Gegen die Vergütungsansprüche von 3P-Factory kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet                           werden.

4.               Die folgende Regelung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist: Die Abtretung von Forderungen gegen 3P-Factory durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von 3P-Factory, die 3P-Factory nur aus wichtigem Grund verweigern wird.

5.               Die folgende Regelung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist: Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Geltendmachung eines                Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist                 unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


§ 8             Liefertermin je nach Wahl des Zahlungsmittels bei Zusendung der Waren an den Kunden

1.               Die Regelung dieser Ziffer 1. gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist:

Soweit nicht anders vereinbart, insbesondere soweit bei einzelnen Waren im Portal oder nachfolgend nicht anders mitgeteilt bzw. geregelt,                erfolgt die Lieferung  von Waren

 -                  bei Lieferungen nach Deutschland: in bis zu 5 Arbeitstagen

             -                  bei Lieferungen in andere Länder der EU: in bis zu 7 Arbeitstagen

             -                  ansonsten: mit Vertragsschluss

2.               Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage am Sitz von 3P-Factory und am Sitz des Kunden.


§ 9             Eigentumsvorbehalt

1.               3P-Factory behält sich an den von 3P-Factory gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus dem Kaufvertrag entstandene Forderung mehr vorhanden ist. 

2.               Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder           sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde 3P-Factory unverzüglich zu benachrichtigen.

3.               Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist: Es gelten außerdem folgende Erweiterungen des                                  Eigentumsvorbehaltes:

3.1.           Bestehen neben der 3P-Factory aus dem Lieferauftrag zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere Forderungen gegenüber dem Kunden, so behält 3P-Factory sich das Eigentum an den von 3P-Factory gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneter Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).

3.2.           Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Kunden, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren erwirbt. Die                  Forderungen werden 3P-Factory in Höhe des offenstehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Der Kunde tritt diese künftigen Forderungen                          sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. 3P-Factory nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der                                      Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreisforderung gemäß der vorstehenden Bestimmungen auf 3P-Factory                            übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt.

3.3.           Die Sicherungsrechte von 3P-Factory hindern den Kunden nicht, über die 3P-Factory gehörigen Gegenstände oder die an 3P-Factory              sicherungshalber abgetretenen Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor,           wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber 3P-Factory einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt, Wechsel             bei ihm protestiert werden, die Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall ist der Kunde auf das                           Verlangen von 3P-Factory hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretungen bekannt zu geben, den Einzug der Forderungen zu unterlassen           und den Einzug durch 3P-Factory zuzulassen. Auf das Verlangen von 3P-Factory hin ist der Kunde ferner verpflichtet, 3P-Factory auf erstes                 Anfordern die Adressen seiner Abnehmer bekannt zu geben.

3.4.           Liegt kein normaler Geschäftsverkehr mehr vor, ist 3P-Factory berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In einer solchen Zurücknahme, in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt   vom Vertrag vor, soweit gesetzlich zulässig.

3.5.           Auf Verlangen des Kunden ist 3P-Factory verpflichtet, die 3P-Factory nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl durch 3P-Factory insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der 3P-Factory zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigt.

3.6.           Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z.B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig
ist, ist 3P-Factory berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu bewirken. Der Kunde ist                           verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen.


§ 10          Mängelhaftung und allgemeine Haftung bei Verbrauchern

                             Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher ist:

1.               Für die Waren gilt das bestehende gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

2.               Für Schäden außerhalb des Mängelhaftungsrechts gilt:

2.1.           Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:

2.1.1.       für Schäden, die auf

-                  einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 3P-Factory oder

-                   auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von        3P-Factory

              von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferungen oder Leistungen von 3P-Factory sind.

2.1.2.       für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von 3P-Factory, eines  gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von 3P-Factory beruhen.

2.1.3.       Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Nummern sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

2.1.4.       Weiter haftet 3P-Factory für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) von 3P-Factory und

2.1.5.       für Schäden, die in den Schutzbereich einer von 3P-Factory ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder  Haltbarkeitsgarantie fallen.

2.2.           Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu                            erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für 3P-Factory vorhersehbaren Schaden beschränkt.

2.3.           Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.

2.4.           Schadenersatzansprüche gegen 3P-Factory aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses Paragrafen unberührt und         bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.


§ 11          Mängelhaftung und allgemeine Haftung bei Unternehmern

                             Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist:

1.               Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Leistungen und Lieferungen von 3P-Factory beträgt ein Jahr ab gesetzlichem                  Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres darf 3P-Factory insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden                 hieraus Ansprüche gegen 3P-Factory auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für               andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen     des Mangels. Für Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 445b BGB.

2.               Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von 3P-Factory zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den    folgenden Bestimmungen:

2.1.           Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann 3P-Factory zunächst wählen, ob 3P-Factory Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels                  (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter         den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

2.2.           3P-Factory ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde  ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

2.3.           Der Kunde hat 3P-Factory die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete  Ware  zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde 3P-Factory die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen       Vorschriften zurückzugeben.

2.4.           Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,   trägt 3P-Factory, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. 

2.4.1.       Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist 3P-Factory im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen           der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Abs. 1               BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Kunden an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen             der mangelhaften Sache durch den Kunden tritt.

2.4.2.       Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen      anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde. 

2.4.3.       Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann 3P-Factory die hieraus entstandenen Kosten vom                             Kunden ersetzt verlangen.

3.               Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt zusätzlich Folgendes:

              Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz,                          setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der                Untersuchung oder später ein Mangel, so sind 3P-Factory diese unverzüglich schriftlich Anzeige anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,                  wenn sie innerhalb von 14 Tagen  nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige                            genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und                                          Minderlieferung) innerhalb von vierzehn Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige                                    Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von 3P-                        Factory für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn 3P-Factory den Mangel arglistig verschwiegen hat.

4.               Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:

4.1.           für Schäden, die auf

                 -                  einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 3P-Factory oder

                 -                  auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von 3P-                                    Factory

               von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit                 Mängeln der Lieferungen oder Leistungen von 3P-Factory sind.

4.2.           für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von 3P-Factory, eines der                gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von 3P-Factory beruhen.

4.3.           Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Nummern sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße                      Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

4.4.           Weiter haftet 3P-Factory für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln                     der Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) von 3P-Factory und

4.5.           für Schäden, die in den Schutzbereich einer von 3P-Factory ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder                          Haltbarkeitsgarantie fallen.

5.               Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu                             erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für 3P-Factory vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.               Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab                gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.

7.               Schadenersatzansprüche gegen 3P-Factory aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus                   der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses Paragrafen unberührt und                           bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

8.               Rechte des Kunden nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB für den Fall, dass der Kunde oder dessen weitere Abnehmer in einer Lieferkette in                       Anspruch genommen werden, bleiben nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen im Übrigen unberührt:

8.1.           Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Aufwendungen für die Nacherfüllung erforderlich waren und er nicht gegenüber seinem Kunde                    nach § 439 Abs. 4 BGB die Nacherfüllung hätte verweigern oder auf billigere Weise nacherfüllen können.

8.2.           Der Anspruch aus § 445a Abs. 1 BGB verjährt gem. § 445b Abs. 1 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung durch 3P-Factory an den Kunden. Diese                     Frist gilt auch dann, wenn nach § 438 BGB eine längere Frist gelten würde.

8.3.           Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Abs. 1 BGB bestimmten Ansprüche des Kunden gegen 3P-Factory wegen des Mangels einer                              verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Kunden                          erfüllt hat, sofern im Verhältnis des Kunden zu dessen Kunde die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Diese Ablaufhemmung endet                                    spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem 3P-Factory die Sache dem Kunden abgeliefert hat.

9.               Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten                     die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.


§ 12          Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.               Die folgende Regelung gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher ist:
             Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.                   Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den                     Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

2.               Die folgende Regelung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist:
             Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.               Die folgende Regelung dieser Ziffer 3. gilt nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich                             rechtliches Sondervermögen ist:
             Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich dieser AGB ist                   der Sitz von 3P-Factory. Abweichend davon ist 3P-Factory stets berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 


§ 13          Streitbeilegung

1.               3P-Factory ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2.               Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/

3.               Die E-Mail-Adresse von 3P-Factory lautet: info@3p-factory.de